Gern beraten wir Sie bei Rechtsproblemen u.a. im
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Ordnungswidrigkeitsrecht
Strafrecht
Forderungsmanagement und Inkasso
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Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine
Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das
Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein
Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern
nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch
für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
Im Bereich des Strafrechts beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft
fachgerecht und kompetent in allen Bereichen der Vermögensdelikte (z. B. Betrug, Diebstahl, Untreue), des Steuerstrafrechtes, der Verletzungen des persönlichen Lebensgeheimbereiches sowie der
Persönlichkeit, im Bereich der Straftaten gegen den Wettbewerb sowie Körperverletzungen.